Wir bieten Ihnen günstige und qualitativ hochwertige Angebote und Leistungen. Möglich ist uns dies durch den zentralen Einkauf für über 2000 angeschlossene Praxen. Durch eine Abnahme großer Mengen können wir optimale Konditionen erzielen, die für alle Mitglieder ausgehandelt werden. Dabei orientieren wir uns ausschließlich an den Bedürfnissen der niedergelassenen Ärzte und sind ständig auf der Suche nach neuen Angeboten, Dienstleistungen und Produkten, die die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis verbessern und Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Praxisalltag erleichtern.

Um bei der GenoMed Mitglied zu werden, erwirbt der Interessent Geschäftsanteile an unserer Genossenschaft, mindestens 26, maximal jedoch 125 Anteile. Der Geschäftswert eines Anteils beträgt 5,00 €, somit entsteht eine Mindestbeteiligung von 130,00 € bzw. eine Maximalbeteiligung von 625,00 €. Über die Maximalbeteiligung hinaus zeichnen ist ausschließlich mittels Sonderbezugsrechten möglich, welche die GenoMed herausgibt. Um von der hohen Renditeausschüttung zu profitieren, empfiehlt sich eine Zeichnung mit der Höchstbeteiligung von 125 Geschäftsanteilen. Für die Mitgliedschaft füllen Sie die Beitrittserkärung aus, tragen dort Ihre gewünschten Geschäftsanteile ein und senden diese im Original an die GenoMed. Nach der Gegenzeichnung durch den Vorstand der Genossenschaft erhalten Sie als Neumitglied eine Kopie der Beitrittserklärung für Ihre Unterlagen.
Gemäß der Satzung der GenoMed ist die Haftung der Mitglieder auf 5,00 € je Geschäftsanteil begrenzt.
Jedes Mitglied erhält für jedes volle Mitgliedsjahr in der Genossenschaft eine Dividende auf seine Geschäftsanteile, wenn ein Überschuss erzielt wurde. Diese Dividende wird durch die Generalversammlung beschlossen.
Nein, es werden keine Mitgliedsbeiträge und keine Aufnahmegebühren erhoben.
Nach einer einjährigen Kündigungsfrist zum Jahresende und nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung wird das Geschäftskapital in vollem Umfang zurück gezahlt. Bei einer Praxisabgabe (z.B. aus Altersgründen) kann die Geschäftseinlage zudem – wenn der Nachfolger GenoMed-Mitglied werden möchte – auf den neuen Praxisinhaber übertragen werden.
Die GenoMed finanziert sich zu 100 % aus ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und aus den Investitionen der Genossenschaft. Gegenüber den Mitgliedern verfolgt die Genossenschaft dabei keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Überschüsse für die Verzinsung des Geschäftskapitals resultieren aus den Geschäften mit Nichtmitgliedern.